Niederlassungserlaubnis – Foto-Anforderungen 2026
Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel und wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt — eine Karte im Scheckkartenformat mit biometrischem Foto und Fingerabdrücken auf einem Chip. Erforderlich ist ein biometrisches Foto von 35×45 mm: frontal, neutraler Ausdruck, geschlossener Mund, Kopfhöhe 32–36 mm von Kinn bis Scheitel, heller, einfarbiger Hintergrund. Seit dem 1. Mai 2025 muss das Foto digital übermittelt werden.
Wichtige Details
- Die eAT-Karte speichert biometrisches Foto und Fingerabdrücke auf einem Chip; das Foto muss dem vollen biometrischen Standard entsprechen.
- Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Fotos für Aufenthaltstitel nur noch digital übermittelt werden — Papierbilder werden von der Ausländerbehörde nicht mehr akzeptiert.
- Die Beantragung erfolgt bei der örtlichen Ausländerbehörde; das digitale Foto stammt von einem zertifizierten Fotografen oder einem registrierten Terminal.
Gemeinsame Regeln mit der Länder-Übersicht
Diese gelten für jedes Dokument dieses Landes — siehe die vollständige Aufschlüsselung auf der Länderseite.
Hintergrund
Hellgrau ist die offizielle Anforderung. Reines Weiß wird in der Praxis akzeptiert. Keine Muster oder Schatten.
Ausdruck und Augen
Streng neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund. Beide Augen offen, direkt in die Kamera blickend. Lächeln ist für biometrische Fotos ausdrücklich verboten.
Brille
Brillen werden abgeraten. Falls getragen, ohne Reflexionen, ohne getönte Gläser, Augen vollständig sichtbar.
Foto-Aktualität
Das Foto muss in den letzten sechs Monaten aufgenommen worden sein.
Häufige Fragen
Welches Foto braucht die Niederlassungserlaubnis? +
Kann ich noch ein Papierfoto abgeben? +
Ist die Niederlassungserlaubnis eine Chipkarte? +
Ein Foto, das automatisch akzeptiert wird.
Wähle dein Land, mach das Foto — wir prüfen jede Regel vor dem Speichern. Im Browser oder in der App.