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Deutschland · Antragsvoraussetzungen

Germany Visa Anforderungen 2026

Erforderlich für Staatsangehörige außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz (und andere nicht visumbefreite Staatsangehörige), die nach Deutschland reisen. Das Schengen-Visum (C) gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen, familiären, geschäftlichen oder Konferenzzwecken sowie für kurze medizinische Behandlungen. Das nationale Visum (D) ist für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen erforderlich — Beschäftigung, Blaue Karte EU, Studium, Familiennachzug, Sprachkurs, Chancenkarte, Au-pair, Berufsausbildung. Visumbefreite Staatsangehörige (USA, Vereinigtes Königreich, Kanada, Australien, Japan usw.) benötigen für Kurzaufenthalte kein Visum, müssen jedoch ab Ende 2026 eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen (verpflichtend ab dem 1. Januar 2027).

Ausgestellt von Bundesdruckerei · Zuletzt geprüft 28. Mai 2026 · Offizielle Quelle ↗
Auf einen Blick
Antragsgebühr
Schengen (C) — Erwachsene
€90
Schengen (C) — Kinder 6–11
€45
Schengen (C) — unter 6
Kostenlos
Nationales Visum (D) — Erwachsene
€75
Nationales Visum (D) — Minderjährige
€37,50
Ermäßigter Satz (Visumerleichterungsländer)
€35
ETIAS (visumbefreit, ab Ende 2026)
€7
Stand 28. Mai 2026 · Details
Bearbeitungszeit
Schengen (C) — Standard
15 Kalendertage
Schengen (C) — verlängerte Prüfung
Bis zu 45 Tage (ausnahmsweise 60)
Schengen (C) — typisch in Deutschland
5–10 Werktage
Nationales Visum (D) — regulär
4–12 Wochen
Nationales Visum (D) — beschleunigtes Fachkräfteverfahren
3–4 Wochen
Wartezeit auf Termin (stark nachgefragte Märkte)
2–6 Monate
Ausstellende Behörde
Bundesdruckerei

Wer braucht einen Germany Visa?

Erforderlich für Staatsangehörige außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz (und andere nicht visumbefreite Staatsangehörige), die nach Deutschland reisen. Das Schengen-Visum (C) gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen, familiären, geschäftlichen oder Konferenzzwecken sowie für kurze medizinische Behandlungen. Das nationale Visum (D) ist für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen erforderlich — Beschäftigung, Blaue Karte EU, Studium, Familiennachzug, Sprachkurs, Chancenkarte, Au-pair, Berufsausbildung. Visumbefreite Staatsangehörige (USA, Vereinigtes Königreich, Kanada, Australien, Japan usw.) benötigen für Kurzaufenthalte kein Visum, müssen jedoch ab Ende 2026 eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen (verpflichtend ab dem 1. Januar 2027).

Wo beantragen

Persönlich bei der Deutschen Botschaft, beim Generalkonsulat oder bei dem von ihm autorisierten Visumantragszentrum (VFS Global, TLScontact oder VisaMetric, je nach Land) in Ihrem Land des rechtmäßigen Wohnsitzes. Eine Online-Terminbuchung ist erforderlich — in Ländern mit hoher Nachfrage (Indien, Türkei, Ägypten, Nigeria) können Termine knapp sein. Füllen Sie zunächst das VIDEX-Online-Formular (videx.diplo.de) aus und drucken Sie das unterschriebene Antragsblatt aus, das Sie zum Termin mitbringen.

Gebühren

Schengen (C) — Erwachsene
€90
Schengen (C) — Kinder 6–11
€45
Schengen (C) — unter 6
Kostenlos
Nationales Visum (D) — Erwachsene
€75
Nationales Visum (D) — Minderjährige
€37,50
Ermäßigter Satz (Visumerleichterungsländer)
€35
ETIAS (visumbefreit, ab Ende 2026)
€7

Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (C): €90 für Erwachsene, €45 für Kinder von 6 bis 11 Jahren, kostenlos für Kinder unter 6 Jahren — die Gebührenerhöhung nach 2024 gegenüber der vorherigen Gebühr von €80. Nationales Langzeitvisum (D): €75 für Erwachsene, €37,50 für Minderjährige unter 18 Jahren. Eine ermäßigte Schengen-Gebühr von €35 gilt für Staatsangehörige aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Ukraine im Rahmen von Visumerleichterungsabkommen. Visumgebühren sind nicht erstattungsfähig, auch wenn der Antrag abgelehnt wird. Viele Konsulate erheben zusätzlich eine VFS-Global-Servicegebühr (in der Regel €25–€40), wenn die Anträge ausgelagert werden. Ab Ende 2026 benötigen visumbefreite Staatsangehörige zusätzlich eine ETIAS-Reisegenehmigung (€7, gültig 3 Jahre).

Gebühren mit Stand 28. Mai 2026. Bestätigen Sie die aktuellen Beträge vor der Zahlung an der offiziellen Quelle.

Was Sie mitbringen müssen

Dokumente und Unterlagen, die Sie zum Termin oder mit dem Antrag benötigen.

  • VIDEX-Antragsformular (videx.diplo.de), vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Gültiger Reisepass — innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig, mit 2 leeren Seiten
  • Zwei aktuelle biometrische Fotos, 35×45 mm, hellgrauer Hintergrund
  • Reisekrankenversicherung — Schengen-Deckung von mindestens €30.000 (nur Schengen C)
  • Unterkunftsnachweis — Hotelreservierungen oder Verpflichtungserklärung
  • Hin- und Rückflugreservierung / Reiseroute
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel — Kontoauszüge (ca. €50/Aufenthaltstag) oder Verpflichtungserklärung eines Bürgen
  • Anschreiben mit Erläuterung des Zwecks, der Daten und der Reiseroute
  • Beschäftigungsnachweis — Arbeitsvertrag / Freistellungsbescheinigung / Gehaltsabrechnungen oder für Studierende eine Immatrikulationsbescheinigung
  • Für das D-Visum: Arbeitsvertrag / Zulassungsbescheid / Anerkennung von Qualifikationen / Nachweis eines Sperrkontos
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Wie lange dauert es?

Schengen (C) — Standard
15 Kalendertage
Schengen (C) — verlängerte Prüfung
Bis zu 45 Tage (ausnahmsweise 60)
Schengen (C) — typisch in Deutschland
5–10 Werktage
Nationales Visum (D) — regulär
4–12 Wochen
Nationales Visum (D) — beschleunigtes Fachkräfteverfahren
3–4 Wochen
Wartezeit auf Termin (stark nachgefragte Märkte)
2–6 Monate

Schengen-Visum (C): 15 Kalendertage sind der gesetzliche Standard, verlängerbar auf 45 Tage für zusätzliche Prüfungen und ausnahmsweise bis zu 60 Tage. Deutschland gehört zu den schnelleren Schengen-Aussteller — in der Nebensaison sind 5–10 Werktage an den meisten Konsulaten üblich. Nationales Visum (D): regulär 4–12 Wochen, länger, wenn die Ausländerbehörde konsultiert werden muss (Beschäftigung, Familiennachzug). D-Visa für Fachkräfte, die im beschleunigten Fachkräfteverfahren bearbeitet werden, können auf 3–4 Wochen verkürzt werden.

Die Dauer hängt von Standort, Saison und Einzelfall ab. Prüfen Sie vor jeder Reisebuchung den aktuellen Rückstand an der offiziellen Quelle.

Zuletzt geprüft 28. Mai 2026

Vor dem Antrag prüfen. Wir stellen diese Informationen aus offiziellen Behördenquellen zusammen und prüfen sie regelmäßig erneut. Gebühren, Bearbeitungszeiten und Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — bestätigen Sie aktuelle Angaben immer auf der offiziellen Seite, bevor Sie einen Antrag stellen oder Gebühren zahlen.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen rund um den Antrag auf einen germany visa.

Wie viel kostet ein deutsches Schengen-Visum im Jahr 2026? +
€90 für Erwachsene, €45 für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren und kostenlos für Kinder unter 6 Jahren. Dies entspricht der Gebührenerhöhung nach 2024 gegenüber den bisherigen €80. Eine ermäßigte Gebühr von €35 gilt für Staatsangehörige aus Ländern mit Visumerleichterungsabkommen (Westbalkan sowie Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine).
Wie viel kostet ein deutsches nationales Visum (D)? +
€75 für Erwachsene, €37,50 für Minderjährige unter 18 Jahren. Die Gebühr ist unabhängig davon gleich, ob Sie das Visum für Beschäftigung, Blaue Karte EU, Studium, Familiennachzug, Sprachkurs oder die neue Chancenkarte beantragen. Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wie lange dauert es, ein deutsches Visum zu erhalten? +
Schengen (C): gesetzlich 15 Kalendertage, in Deutschland werden Visa jedoch in den meisten Konsulaten typischerweise innerhalb von 5–10 Werktagen ausgestellt. Bis zu 45 Tage, wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden (ausnahmsweise 60 Tage). Nationales Visum (D): regulär 4–12 Wochen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann diese Zeit auf 3–4 Wochen verkürzen, setzt jedoch voraus, dass der deutsche Arbeitgeber zuvor eine Vorabzustimmung bei der zuständigen Ausländerbehörde einholt.
Wie beantrage ich das Visum — was ist VIDEX? +
VIDEX ist das offizielle Online-Visumantragsformular unter videx.diplo.de, verfügbar in 12 Sprachen. Sie füllen es online aus, drucken das unterschriebene Antragsblatt aus und bringen es zu Ihrem persönlichen Termin im deutschen Konsulat oder im autorisierten Visumzentrum mit. Es gibt im Rahmen von VIDEX auch ein separates Online-Formular für nationale Visa (D).
Benötigen Staatsangehörige der USA, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und Australiens ein Visum für Deutschland? +
Nein — diese und andere visumbefreite Staatsangehörige können den Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum besuchen. Ab Ende 2026 wird jedoch eine ETIAS-Reisegenehmigung erforderlich sein (€7, gültig 3 Jahre). ETIAS wird zum 1. Januar 2027 verpflichtend.
Was ist die 90/180-Regel? +
Sie dürfen sich maximal 90 Tage im gesamten Schengen-Raum (nicht nur in Deutschland) innerhalb eines beliebigen rollierenden Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Der Zähler wird von jedem Aufenthaltstag rückwärts berechnet. Eine Überschreitung führt zu Bußgeldern, Abschiebung und möglichen Einreisesperren im gesamten Schengen-Raum. Die Regel gilt gleichermaßen für visumbefreite Reisende und für Inhaber von Schengen-Mehrfachvisa (C).
Darf ich mit einem Schengen-Visum (C) in Deutschland arbeiten? +
Nein — ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Geschäftstermine, Konferenzen und kurzfristige Einsätze sind zulässig, jede bezahlte Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis erfordert jedoch ein nationales Visum (D) zur Erwerbstätigkeit, eine Blaue Karte EU oder einen anderen zur Arbeit berechtigenden Aufenthaltstitel.
Was passiert, nachdem ich mit einem nationalen Visum (D) in Deutschland angekommen bin? +
Innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft müssen Sie Ihren Wohnsitz beim örtlichen Bürgeramt anmelden (Anmeldung) und anschließend bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen, bevor das D-Visum abläuft. Das D-Visum ist Ihre Einreisegenehmigung; der eAT ist Ihr Aufenthaltstitel im Inland. Weitere Informationen zu diesem nächsten Schritt finden Sie auf der Seite zum deutschen Aufenthaltstitel.

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